Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ausgabe November 2021
I. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH abgeschlossen werden. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Version dieser AGB, welche für die Annahme des Vertrages nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Besteller werden nicht anerkannt.
II. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Produkt
Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Masse, Gewichte, Spezifikationen etc.) und Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekt, Website oder Onlineshop dienen lediglich der Illustration und sind nicht verbindlich bzw. lediglich als Näherungswerte zu verstehen. Muster der Poolabdichtungsfolien werden der Bestellerin bzw. dem Besteller vor Ort gezeigt und verstehen sich als Veranschaulichung des zu verwendenden Produktes. Bis zum definitiven Vertragsschluss bleiben jederzeit Preis- und Sortiments- sowie technische Änderungen vorbehalten. Die veröffentlichten Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es wird explizit schriftlich vertraglich etwas anderes vereinbart. AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH ist bemüht, sämtliche Angaben und Informationen auf der Webseite oder in der Offerte korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann hierfür weder ausdrücklich, noch stillschweigend Gewähr geleistet werden.
2. Preis und Umfang der Arbeiten
Bei sämtlichen in der Offerte angegebenen Preisen handelt es sich um
Endpreise, welche sämtliche Steuern (insbesondere MwSt.), allfällige
gesetzliche Abgaben, Kosten für Verpackung und sämtliche weiteren
allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Alternativ werden
diese in der Offerte separat ausgewiesen. Die Preise verstehen sich rein
netto in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Lieferkosten werden,
sofern nicht anders vorgesehen oder schriftlich vereinbart, zusätzlich
verrechnet und sind durch die Besteller zu übernehmen. Diese
zusätzlichen Lieferkosten werden in der Offerte zusätzlich ausgewiesen.
Technische
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Preisänderungen können vor Vertragsschluss jederzeit und ohne
Vorankündigung vorgenommen werden und berechtigen nach Vertragsschluss
nicht zu einer allfälligen Reduktion des bereits vereinbarten Preises.
Defekte
Teile, welche während der Ausführung zum Vorschein kommen, werden nach
Rücksprache mit der Bauleitung ausgetauscht. Die entsprechende Arbeit
und das Material werden auf der Rechnung ebenfalls separat ausgewiesen.
Bei starker Verschmutzung des Beckens, muss zur Verhinderung von
späteren Verfärbungen der Folie, eine Chlorreinigung zur Abtötung von
Bakterien und Algen durchgeführt werden, welche mit CHF 1.50 pro m2
verrechnet wird.
3. Vertragsabschluss und Vorschusszahlung
Der Vertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung bzw. durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit dem Beginn der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Pläne, Leistungsverzeichnisse und Skizzen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte ausgehändigt werden, AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH bleibt Eigentümer dieser. Der Vertrag zwischen AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH und der Bestellerin bzw. dem Besteller kommt mit der der Annahme der Offerte durch Unterschrift durch die Bestellerin bzw. den Besteller zustande. Mit dieser Annahmeerklärung kommt ein rechtlich für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande.
4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Rechnungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über
AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH geordert werden, sind direkt durch die
Bestellerin bzw. den Besteller an diesen zu begleichen. Zahlungen haben
in Schweizer Franken zu erfolgen, sofern nicht etwas anderweitiges
schriftlich vereinbart wurde. Die Bestellerin bzw. der Besteller stehen
die im Vertrag oder der Offerte angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH behält sich das Recht
vor, die Bestellerin bzw. den Besteller ohne Angabe von Gründen von
einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen. Bei Zahlungsverzug der
Bestellerin bzw. des Bestellers werden Verzugszinsen in der Höhe von 5%
pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung fällig.
Zusätzlich entstehende Schäden oder Kosten aus verspäteter Zahlung gehen
zu Lasten der Bestellerin bzw. des Bestellers.
AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH bleibt Eigentümer seiner gesamten, allenfalls schon
montierten Lieferungen, sofern diese nicht zufolge des Gesetzes Teil der
Liegenschaft geworden sind, bis die vollständige Zahlung gemäss Vertrag
und jene für sämtliche von ihm erbrachten Zusatzleistungen vollständig
erhalten hat. Die Bestellerin bzw. der Besteller nimmt zur Kenntnis,
dass bei werkvertraglichen Leistungen zur Sicherung der Ansprüche des
Unternehmens, auch die gesetzliche Möglichkeit der Errichtung eines
Bauhandwerkerpfandrechtes auf dem Grundstück besteht, sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. Art.
839 ff. ZGB erfüllt sind. AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH behält sich
bei Ausbleiben der Zahlung vor, die Errichtung eines
Bauhandwerkerpfandrechtes in die Wege zu Leiten.
5. Prüfpflicht, Mängelgewährleistung
Die Bestellerin bzw. der Besteller ist, nach Erhalt des Werkes bzw.
des Produktes, zur sofortigen Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit,
allfällige Mängel und Schäden verpflichtet. Bis zur Klärung allfälliger
Unrichtigkeit, Unvollständigkeit, Mängel oder Schäden und Entscheid über
das weitere Vorgehen durch AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH in
Rücksprache mit dem Besteller, darf das Werk nicht verwendet werden.
AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH ist umgehend eine schriftliche Meldung
zu machen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Es liegt im Ermessen
von AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH primär eine Nachbesserung
vorzunehmen bzw. zu versuchen, bevor allfällige andere Rechtsbehelfe
gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen können.
Auf
Alkorplan 2000 / 3000 / Xtreme wird durch den Hersteller eine
Gewährleistung von 10 Jahren gewährt. Die Gewährleistung für Arbeit und
Dichtheit beträgt 5 Jahre. Sollten eingebaute Teile oder Teile der
Technik des Beckens aus Kunststoff bestehen, kann die Dichtheit der
angeschlossenen bzw. verbauten Teile nicht gewährleistet werden.
Brüchige Flansch, Dichtungen, abgebrochene Teile, nicht ziehende Gewinde
für Schrauben können
ebenfalls dazu führen, dass die Dichtheit
beeinträchtigt ist, was von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Kupfer im Wasser durch Körperpflegemittel wie Sonnenschutz- oder
Wasserpflegemittel können zu Verfärbungen der Folie führen, die ebenso
wie anderweitige Verfärbungen der Folie von der Gewährleistung in jedem
Fall ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung für das Entlastungsloch ist
ebenfalls ausgeschlossen.
III. Haftungsausschluss
Die restliche Haftung (unter Ausnahme der obgenannten
Sachmängelgewährleistung) richtet sich grundsätzlich nach den
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des
Folgenden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, wie die Haftung
für allfällige Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung
für indirekte Schäden, entgangener Gewinn, sonstige Personen-, Sach- und
reine Vermögensschäden, ausdrücklich wegbedungen. Ebenfalls wegbedungen
sind insbesondere allfällige Haftungen zufolge unsachgemässen,
vertragswidrigen oder widerrechtlichen Gebrauchs der Produkte, dem
unterlassenen Unterhalt bzw. unsachgemässer Reparatur der Produkte oder
höherer Gewalt, welche nicht durch AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH zu
vertreten sind. Ebenso ist die Haftung für Erdverschiebungen bzw.
allfällige Folgen von Erdverschiebungen ausgeschlossen.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welch
IV. SIA-Normen
Im Bereich der allgemeinen Abdichtung von Flachdächern kommen ergänzend zu diesen AGB die SIA-Norm 271 zur Anwendung. Wird in der Erteilung des Werkvertrages auf SIA 118 oder andere Normwerke verwiesen, gelten diese insoweit, als sich nicht aus den Vertragsbedingungen Abweichungen ergeben. Sofern sich aus den SIA-Normen und den Vertragsbedingungen Abweichungen oder Widersprüche ergeben, so gehen die vorliegenden Vertragsbedingungen vor.
V. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung und danach gilt die Datenschutzerklärung als integraler Bestandteil dieser AGB und des Vertrages.
VI. Teilungültigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und an deren Stelle treten diejenigen wirksamen und durchführbaren Bestimmungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.
VII. Gerichtsstand und massgebendes Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH und der Besteller unterstehen
ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter explizitem Ausschluss
des UN-Kaufrechts / CISG / Wiener Kaufrechts.
Für sämtliche
gegenüber oder von AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH geltend gemachten
vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüche ist ausschliesslicher
Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens in Gelterkinden.
VIII. Urheberrecht und Kontakt
Sämtliche Rechte an diesen AGB, der Datenschutzbestimmungen sowie der Website liegen bei AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH. Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung bzw. Verwendung ist untersagt und nur mit schriftlicher Zustimmung von AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH erlaubt. Rechtliche Schritte bei Verstössen bleiben vorbehalten.
Bei Fragen zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung oder zur Website melden Sie sich bitte bei: AZOTEA Bauten Abdichtungen GmbH, Daniel Luder, Haldenweg 7, 4460 Gelterkinden oder 0796066849
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